Wir als KFZ-Sachverständige und KFZ-Prüfingenieure liefern Antworten auf häufig gestellte Fragen:

Alles was Sie rund um das Thema Schadensabwicklung wissen müssen. Fragen zu Barauszahlungen, Unfallgutachten, alles rund um das Thema Recht und der Funktion von unabhängigen KFZ-Sachverständigen. Wir hoffen Ihnen damit weiterhelfen zu können, ansonsten nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf. Wir helfen schnell, kostenlos und unkompliziert.

Direkte Feststellung des Schadens nach einem Verkehrsunfall
Alle Arten von Beweissicherungen bei einem strittigen Unfallhergang oder Schadensereignis
Anfertigung von Fahrzeugbewertungen (Wertgutachten)

Bei einem unverschuldeten Unfall trägt grundsätzlich die Versicherung des Schädigers / Unfallgegners. bzw. die Haftpflichtversicherung, die an dessen Stelle für den Schaden kraft Gesetzes einzustehen hat, die Kosten der Gutachtenerstellung. Nach ständiger Rechtsprechung des BGH zählen die Kosten für ein Gutachten zum Schaden, der vom Schädiger / Unfallgegners vollständig zu ersetzen ist.

In manchen Fällen geht einfach alles schief. Wird bspw. ein relativ neuwertiges Fahrzeug in erster Hand im Haftpflichtschaden beschädigt, dann hat der Geschädigte einen Anspruch auf Neufahrzeugentschädigung, aber nur wenn folgendes vorausgesetzt ist (nach vorherrschender Rechtsprechung):

Fahrzeugalter max. 1 Monat
Laufleistung bis 1.000 km
Es muss ein erheblicher, in das Fahrzeuggefüge eingreifender Schaden vorliegen

Absolut jeder, dessen Fahrzeug durch einen Unfall beschädigt wurde, ist gut beraten, auf sein Recht zu bestehen und einen wirklich unabhängigen Gutachter wie das Ingenieurbüro Tapkiran hinzuzuziehen. Dieses Recht darf nur einmalig ausgeübt werden. Ein von der Versicherung benannter Sachverständiger wird Schäden eher im Sinne seines Auftraggebers bewerten. Der Geschädigte sollte daher einen Sachverständigen einschalten.

Häufig kommt es vor, dass bei einem vermeidlich als geringfügig erachteten Blechschaden tragende Teile durch einen Unfall erheblich in Mitleidenschaft gezogen worden sind. Einer solchen Fehleinschätzung können Geschädigte vorbeugen, indem sie qualifizierten und unabhängigen Sachverständigen die Begutachtung übertragen.

Ein Geschädigter, der sich ausschließlich auf den Kostenvoranschlag seiner Werkstatt verlässt, erlebt im Nachhinein häufig böse Überraschungen; denn ein reiner Kostenvoranschlag entfaltet im Zweifelsfall keine beweissichernde Wirkung. Zumeist fehlt auch eine Aussage zur Wertminderung. Allein ein Sachverständiger vermag abzuschätzen, ob es sich tatsächlich lediglich um einen leichten Schaden handelt.

Mercedes und Audi Unfallschaden - Tapkiran Kfz Gutachter
Unfallschaden an einem Fahrzeug